Neue Sportschiffahrtsverordnung
14.01.2026 |
Andreas Bothe
Die bevorstehende Reform der Sportschifffahrtsverordnung sieht einen grundlegenden Systemwechsel von amtlichen Bootsführerscheinen hin zu Lizenzen anerkannter Verbände vor. Damit verbunden sind weitreichende Änderungen der Prüfungsvoraussetzungen sowie der örtlichen Zulassungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis auf Bundeswasserstraßen. Der folgende Artikel erläutert dir die wesentlichen Neuerungen und zeigt auf, welche Vorteile der rechtzeitige Erwerb der aktuellen Scheine bietet.
Zukunft des Bootsführerscheins in Deutschland
Mit der neuen Sportschifffahrtsverordnung soll es zukünftig keine amtlichen Bootsführerscheine mehr geben. Das heißt jedoch nicht, dass die Führerscheinpflicht für Motorboote mit mehr als 15PS entfällt. Vielmehr sollen die amtlichen Scheine durch Verbandsscheine ersetzt werden. Diese sollen von anerkannten Verbänden ausgestellt werden und die amtlichen Bootsführerscheine ersetzen. Ob diese auch international anerkannt werden, bleibt zunächst noch unklar. Im Gespräch ist auch weiterhin, ob die neuen Scheine eine befristete Gültigkeitsdauer haben werden. Ein weiterer Punkt, Binnen-Prüfungen dürfen zukünftig nur noch auf Bundeswasserstraßen durchgeführt werden. Talsperren z.B. in Thüringen oder Gewässer wie der Chiemsee in Bayern, werden dann als Prüfungsorte für den SBF-Binnen nicht mehr zugelassen. Für den SBF-See werden Prüfungen ausschließlich im Seebereich möglich sein. Eine Kombiprüfung Binnen und See wird zukünftig gar nicht mehr stattfinden können. Bereits erteilte amtliche Bootsführerscheine behalten weiterhin ihre – auch internationale – Gültigkeit.
Unsere Empfehlung: Noch vor dem Inkrafttreten der neuen Sportschifffahrtsverordnung den SBF-Binnen und See absolvieren und Inhaber eines zeitlich unbefristeten international gültigen Bootsführerscheins werden.
Die Bootsschule Bothe, mit mehr als 30jähriger Erfahrung, bietet hierfür die passenden Onlinekurse Binnen und See. Praxisausbildung und Prüfungen können deutschlandweit an einem Standort in der Nähe absolviert werden.
Der flexible und schnelle Weg zum Bootsführerschein.
Weitere Neuerung: Es wird die einschränkende Sonderbestimmung für Elektro-Motoren abgeschafft und wieder eine einheitliche 11,03 kW-Grenze (15PS) für das führerscheinfreie Führen von Sportfahrzeugen eingeführt. Zukünftig soll darüber hinaus für das Segeln auch auf den Bundeswasserstraßen im Raum Berlin/Brandenburg keine Fahrerlaubnis mehr erforderlich sein.
In der Begründung zum vorliegenden Entwurf heißt es weiter: Die Beleihung Dritter mit Aufgaben des Bundes bewirkt nicht die angestrebte Entlastung für Bürger und Verwaltung. Das Festhalten an einer amtlichen Fahrerlaubnis ist für die Gewährleistung der Sicherheitsniveaus nicht erforderlich. Die übrigen Änderungen sind zur Erleichterung für die gewerbliche Schifffahrt und zum Bürokratieabbau erforderlich.

