Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) plant eine umfassende Modernisierung der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV). Ziel ist es, das bestehende System der Sportbootführerscheine an aktuelle rechtliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.
Das BMV hat dazu am 17. Oktober 2025 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Modernisierung angekündigt wurde.
Laut BMV soll das neue System „einheitlicher, digitaler und international kompatibler“ werden.
Die Änderungen betreffen alle künftigen Inhaberinnen und Inhaber von Sportbootführerscheinen sowie Wassersportverbände und Ausbildungsstätten.
Hintergrund der Reform
Das bisherige Führerscheinsystem im Wassersport gilt als veraltet und nicht mehr vollständig mit EU-Recht kompatibel. Ziel der Reform ist daher:
- Vereinfachung der Verwaltung und Prüfungsverfahren
- Abbau bürokratischer Hürden
- Anpassung an neue Antriebsformen, insbesondere Elektroboote
- Förderung der internationalen Anerkennung deutscher Befähigungsnachweise
Die Verordnung soll bis Ende 2025 verabschiedet werden und nach einer Übergangsphase ab 2028 vollständig gelten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Einführung von Verbandsscheinen
Anstelle der bisherigen amtlichen Führerscheine (z. B. SBF Binnen und SBF See) sollen künftig sogenannte Verbandsscheine treten.
Diese Befähigungsnachweise werden von anerkannten Wassersportverbänden ausgestellt, die bestimmte Standards erfüllen müssen.
Das BMDV legt die inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen fest, während die Durchführung und Zertifizierung dezentral bei den Verbänden liegen wird.
Ziel ist eine flexiblere, praxisnahe Ausbildung mit gleichbleibenden Qualitätsstandards.
2. Abschaffung der Führerscheinpflicht für reine Segelboote auf Berliner Gewässern
Eine Besonderheit betrifft Berlin: Die bislang bestehende Pflicht zum Besitz eines Segelscheins für reine Segelboote soll aufgehoben werden.
Damit entfällt eine Sonderregelung, die historisch aus der Zeit der deutschen Teilung stammt.
Segelboote mit Motorantrieb bleiben weiterhin führerscheinpflichtig, sobald die Motorleistung über der gesetzlichen Grenze liegt.
3. Internationale Anerkennung (ICC)
Der neue Verbandsschein soll künftig auch als International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC) anerkannt werden.
4. Gleiche Regeln für Elektro- und Verbrennungsmotoren
Künftig gilt die Führerscheinpflicht einheitlich für alle Antriebsarten.
Das bedeutet:
Sobald ein Sportboot mehr als 11,03 kW (15 PS) Leistung hat, ist der Führerschein erforderlich – unabhängig davon, ob der Motor elektrisch oder mit Verbrennung betrieben wird.
Damit wird eine rechtliche Gleichstellung erreicht und technologische Neutralität gewährleistet.
Bedeutung für Wassersportler und Ausbildungsbetriebe
Für Bootsführer:
- Bestehende Führerscheine behalten ihre Gültigkeit.
- Elektrobootfahrer unterliegen denselben Leistungsgrenzen wie Besitzer von Verbrennungsmotoren.
- Durch die ICC-Anerkennung bleibt das Fahren im Ausland weiterhin möglich.
Für Ausbildungsstätten:
- Schulungsinhalte werden durch das BMDV vereinheitlicht und digitalisiert.
- Prüfungen können künftig flexibler gestaltet werden.
- Verbände übernehmen organisatorische und administrative Aufgaben, müssen dafür aber Zertifizierungskriterien erfüllen.
Fazit
Mit der Reform der Sportbootführerscheinverordnung will das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Ausbildung und Zulassung im Wassersport vereinfachen, modernisieren und international harmonisieren.
Die Änderungen betreffen sowohl Freizeitkapitäne als auch Ausbildungseinrichtungen und werden den Zugang zum Wassersport künftig deutlich vereinheitlichen.






